Wie viel BAföG bekommt man

In diesem Artikel erfährst du, welche monatlichen BAföG-Beträge möglich sind, wie sich der Betrag zusammensetzt und warum die Förderung je nach individueller Situation unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Wie viel BAföG bekommt man

Veröffentlicht am 20 Januar 2026 , von Elif Ates

Lesezeit : 4 Minuten

Zusammenfassung :

Wie hoch ist der BAföG-Betrag monatlich?

Der monatliche BAföG-Betrag ist nicht für alle Studierenden gleich. Er richtet sich nach der persönlichen Situation, insbesondere nach dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen, der Wohnsituation sowie der Kranken- und Pflegeversicherung. Das BAföG ist als bedarfsabhängige Förderung konzipiert, weshalb es keinen festen Einheitsbetrag gibt, sondern eine individuelle Berechnung erfolgt.

Durchschnittlicher BAföG-Betrag

Der durchschnittliche monatliche BAföG-Betrag liegt derzeit bei rund 640 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus der Gesamtheit aller geförderten Studierenden und stellt lediglich einen statistischen Mittelwert dar. In der Praxis bedeutet das, dass viele Studierende weniger erhalten, während andere deutlich darüber liegen.

Ein durchschnittlicher BAföG-Betrag wird häufig bei Studierenden erreicht, deren Eltern über ein moderates Einkommen verfügen und die selbst kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Auch die Wohnsituation spielt hierbei eine wichtige Rolle, da Studierende mit eigener Wohnung in der Regel höhere Leistungen erhalten als Studierende, die bei ihren Eltern wohnen.

Der Durchschnittsbetrag eignet sich daher nicht, um den individuellen Anspruch genau vorherzusagen. Er dient lediglich als Orientierung, um eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, in welcher Größenordnung sich das BAföG bewegt.

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Minimaler und maximaler BAföG-Betrag

Einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag für BAföG gibt es nicht. In der Praxis kann der monatliche BAföG-Betrag sehr niedrig ausfallen, teilweise unter 50 Euro, wenn das Einkommen der Eltern die Freibeträge nur geringfügig überschreitet. In solchen Fällen bleibt ein sogenannter Restanspruch bestehen, auch wenn der Förderbetrag entsprechend gering ist.

Der maximale BAföG-Betrag ist hingegen klar geregelt. Aktuell liegt der Höchstsatz bei bis zu 934 Euro pro Monat. Dieser Maximalbetrag gilt für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, keinen anrechenbaren Elternunterhalt erhalten und Anspruch auf die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung haben.

Der Höchstsatz setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören der Grundbedarf für Lebensunterhalt, der Wohnzuschlag für Studierende mit eigener Wohnung sowie die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der maximale Betrag vollständig ausgezahlt.

Zwischen dem minimalen und dem maximalen BAföG-Betrag existiert eine große Bandbreite an möglichen Förderhöhen. Bereits geringe Unterschiede beim Einkommen oder bei der Wohnsituation können dazu führen, dass sich der monatliche BAföG-Betrag deutlich verändert. Genau deshalb fällt die Förderung bei vielen Studierenden individuell sehr unterschiedlich aus.

 

Wie wird berechnet, wie viel BAföG man bekommt?

Die Berechnung des BAföG erfolgt individuell und basiert auf dem gesetzlich festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf werden bestimmte Einkommen abgezogen, die dem Studierenden oder seinen Eltern zugerechnet werden. Das Ergebnis dieser Berechnung bestimmt den monatlichen BAföG-Betrag, der ausgezahlt wird. Entscheidend sind dabei insbesondere das Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen, die Wohnsituation sowie mögliche Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Einkommen der Eltern

Das Einkommen der Eltern ist ein zentraler Faktor bei der Berechnung des BAföG. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass Eltern finanziell zum Studium ihrer Kinder beitragen müssen. Das BAföG greift daher nur dann ein, wenn dieser Beitrag nicht oder nicht vollständig geleistet werden kann.

Für die Berechnung wird das jährliche Bruttoeinkommen der Eltern herangezogen, das aus dem jeweiligen Steuerbescheid hervorgeht. Von diesem Einkommen werden gesetzlich festgelegte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt, etwa für Sozialabgaben, Werbungskosten und unterhaltsberechtigte weitere Kinder.

Liegt das anrechenbare Einkommen der Eltern unter den maßgeblichen Freibeträgen, wirkt sich dies nicht mindernd auf den BAföG-Betrag aus. Überschreitet es diese Grenzen, wird das BAföG schrittweise reduziert. Bei deutlich höheren Einkommen kann der Anspruch vollständig entfallen.

Eigenes Einkommen

Auch das eigene Einkommen des Studierenden wird bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere Einkünfte aus studentischen Nebenjobs, Teilzeitbeschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten.

Es gilt ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem eigenes Einkommen keinen Einfluss auf den BAföG-Betrag hat. Erst wenn dieser Freibetrag überschritten wird, kommt es zu einer Anrechnung. Jeder darüber hinausgehende Betrag führt zu einer entsprechenden Kürzung der Förderung.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Studierende in begrenztem Umfang arbeiten können, ohne ihren BAföG-Anspruch zu verlieren. Gleichzeitig verhindert sie, dass dauerhaft höhere Einkommen parallel zum BAföG bezogen werden.

Wohnsituation

Die Wohnsituation hat einen direkten Einfluss auf die Höhe des BAföG. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, haben einen geringeren monatlichen Bedarf, da davon ausgegangen wird, dass keine oder nur geringe Mietkosten anfallen.

Wer hingegen eine eigene Wohnung hat oder in einer Wohngemeinschaft lebt, erhält einen höheren Bedarfssatz, der einen pauschalen Wohnzuschlag umfasst. Dieser Zuschlag ist fester Bestandteil des BAföG und wird unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe gewährt.

Daher kann die Wohnsituation allein bereits zu erheblichen Unterschieden beim monatlichen BAföG-Betrag führen, selbst wenn Einkommen und persönliche Voraussetzungen vergleichbar sind.

Kranken- und Pflegeversicherung

Ein weiterer Bestandteil der BAföG-Berechnung sind Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Studierende, die nicht mehr familienversichert sind und eigene Beiträge zahlen müssen, können diese Zuschläge erhalten.

Die Zuschläge werden zusätzlich zum Grundbedarf gewährt und erhöhen den monatlichen BAföG-Betrag entsprechend. Voraussetzung ist, dass der Studierende tatsächlich selbst versichert ist und die entsprechenden Beiträge nachweist.

Durch die Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge soll sichergestellt werden, dass Studierende ihren gesetzlichen Versicherungspflichten nachkommen können, ohne dass dies zu einer finanziellen Überlastung führt.

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Wie viel BAföG bekommt man je nach persönlicher Situation?

Der monatliche BAföG-Betrag hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab. Besonders entscheidend sind dabei die Wohnform und die Frage, ob neben dem Studium eigenes Einkommen erzielt wird. Je nach Konstellation kann sich der Förderbetrag deutlich unterscheiden, selbst wenn die übrigen Kriterien identisch bleiben.

BAföG bei den Eltern wohnend

Studierende, die während ihres Studiums bei ihren Eltern wohnen, haben einen geringeren gesetzlich anerkannten Bedarf. Für sie liegt der monatliche Grundbedarf aktuell bei 511 Euro. Da keine eigene Miete anfällt, wird kein Wohnzuschlag gewährt.

Sofern die Studierenden selbst kranken- und pflegeversichert sind, können zusätzlich Zuschläge berücksichtigt werden. Diese betragen derzeit 122 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. In diesem Fall ergibt sich ein maximaler BAföG-Betrag von 668 Euro pro Monat für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen.

Dieser Höchstbetrag wird jedoch nur erreicht, wenn kein anrechenbares Einkommen der Eltern oder des Studierenden vorliegt. Sobald Einkommen berücksichtigt wird, reduziert sich der BAföG-Betrag entsprechend.

BAföG mit eigener Wohnung

Studierende mit eigener Wohnung oder einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft haben einen höheren anerkannten Bedarf. Zusätzlich zum Grundbedarf von 511 Euro wird ein pauschaler Wohnzuschlag von 360 Euro gewährt, unabhängig von der tatsächlichen Miethöhe.

Auch hier können die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 157 Euro hinzukommen. Rein rechnerisch würde sich damit ein Bedarf von über 1.000 Euro ergeben. Allerdings ist der BAföG-Betrag gesetzlich gedeckelt.

Der aktuell maximal mögliche BAföG-Höchstsatz liegt bei 934 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt für Studierende mit eigener Wohnung, die keinen finanziellen Rückhalt durch ihre Eltern haben und selbst kranken- und pflegeversichert sind. In der Praxis stellt dies den höchsten BAföG-Betrag dar, der monatlich ausgezahlt werden kann.

BAföG mit Nebenjob

Ein Nebenjob schließt den Bezug von BAföG nicht aus, wirkt sich aber auf die Höhe der Förderung aus, sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Studierende dürfen aktuell bis zu 6.240 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass dieses Einkommen auf das BAföG angerechnet wird. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 520 Euro, wie es typischerweise bei einem Minijob anfällt.

Wird diese Grenze überschritten, reduziert sich der BAföG-Betrag schrittweise. Jeder Euro, der über dem Freibetrag liegt, wird anteilig vom monatlichen Förderbetrag abgezogen. Je höher das Einkommen aus dem Nebenjob ist, desto stärker fällt die Kürzung aus.

Ein Nebenjob kann daher sinnvoll sein, um das BAföG zu ergänzen, sollte aber gut geplant werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein höheres Einkommen zwar den BAföG-Betrag senkt, insgesamt aber keinen finanziellen Vorteil bringt.

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Warum fällt der BAföG-Betrag niedriger aus als erwartet?

Viele Studierende stellen nach Erhalt des BAföG-Bescheids fest, dass der bewilligte Betrag deutlich unter ihren Erwartungen liegt. Dies ist häufig darauf zurückzuführen, dass bei der Berechnung bestimmte Einkommen oder Veränderungen der persönlichen Situation stärker ins Gewicht fallen als zunächst angenommen. Das BAföG folgt festen gesetzlichen Regeln, die in der Praxis oft zu einer niedrigeren Förderung führen als vermutet.

Anrechnung von Einkommen

Eine der häufigsten Ursachen für einen niedrigeren BAföG-Betrag ist die Anrechnung von Einkommen. Sowohl das Einkommen der Eltern als auch das eigene Einkommen des Studierenden werden bei der Berechnung berücksichtigt. Bereits geringe Überschreitungen der Freibeträge können dazu führen, dass sich der monatliche Förderbetrag reduziert.

Besonders problematisch ist dies bei schwankenden oder einmaligen Einnahmen, etwa durch Sonderzahlungen, Prämien oder kurzfristige Beschäftigungen. Auch wenn diese Einkünfte nur vorübergehend sind, können sie vollständig in die Berechnung einfließen und den BAföG-Betrag mindern.

Freibeträge und Abzüge

Obwohl es beim BAföG verschiedene Freibeträge gibt, werden diese häufig überschätzt. Die Freibeträge für Eltern- und eigenes Einkommen sind gesetzlich festgelegt und reichen in vielen Fällen nicht aus, um höhere Einkommen vollständig auszugleichen.

Zusätzlich werden bestimmte Abzüge vorgenommen, die den anrechenbaren Bedarf senken. Dazu gehören unter anderem pauschale Kürzungen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, etwa bei fehlendem Anspruch auf Wohnzuschläge oder Versicherungszuschläge. Diese Abzüge sind rechtlich vorgesehen und lassen wenig Spielraum für individuelle Ausnahmen.

Änderungen der Lebenssituation

Auch Veränderungen der persönlichen Lebenssituation können dazu führen, dass der BAföG-Betrag niedriger ausfällt als erwartet. Ein Umzug zurück zu den Eltern, der Wechsel in eine günstigere Wohnform oder der Beginn eines Nebenjobs wirken sich direkt auf den anerkannten Bedarf aus.

Ebenso können Änderungen beim Versicherungsstatus oder beim Einkommen der Eltern eine Neubewertung des BAföG-Anspruchs erforderlich machen. Wird eine solche Änderung nicht rechtzeitig gemeldet, kann es zu Rückforderungen oder Korrekturen kommen, die den tatsächlich ausgezahlten Betrag zusätzlich reduzieren.

Insgesamt zeigt sich, dass ein niedriger BAföG-Betrag in den meisten Fällen keine Fehlentscheidung der Behörde ist, sondern die konsequente Anwendung der gesetzlichen Berechnungsregeln widerspiegelt.

 

FAQ – Wie viel BAföG bekommt man?

Bekommen alle Studierenden den gleichen BAföG-Betrag?

Nein, Studierende erhalten nicht den gleichen BAföG-Betrag. Das BAföG ist eine individuell berechnete Förderung, deren Höhe von mehreren persönlichen Faktoren abhängt. Entscheidend sind unter anderem das Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen, die Wohnsituation sowie der Versicherungsstatus.

Zwei Studierende im gleichen Studiengang können daher sehr unterschiedliche BAföG-Beträge erhalten. Selbst kleine Unterschiede, etwa beim Einkommen der Eltern oder bei der Wohnform, können sich deutlich auf die monatliche Förderung auswirken.

Ändert sich der BAföG-Betrag im Laufe des Studiums?

Ja, der BAföG-Betrag kann sich im Laufe des Studiums ändern. Eine Anpassung erfolgt immer dann, wenn sich die zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren verändern. Dazu zählen zum Beispiel ein Wechsel der Wohnsituation, die Aufnahme oder Beendigung eines Nebenjobs oder Änderungen beim Einkommen der Eltern.

Auch gesetzliche Anpassungen, etwa eine Erhöhung der Bedarfssätze oder Freibeträge, können dazu führen, dass sich der BAföG-Betrag bei einem Folgeantrag erhöht oder verringert. Der Betrag wird in der Regel für den jeweiligen Bewilligungszeitraum festgelegt und bei einem neuen Antrag neu berechnet.

Wird BAföG jeden Monat gleich ausgezahlt?

Grundsätzlich wird BAföG monatlich in gleichbleibender Höhe ausgezahlt. Der bewilligte Betrag gilt für den gesamten Bewilligungszeitraum, solange sich die persönliche Situation nicht ändert und keine neuen Angaben gemacht werden müssen.

Abweichungen können jedoch auftreten, wenn Änderungen nachträglich gemeldet werden oder wenn es zu Korrekturen durch das BAföG-Amt kommt. In solchen Fällen kann der monatliche Auszahlungsbetrag angepasst werden, entweder nach oben oder nach unten.

Kann sich der BAföG-Betrag rückwirkend ändern?

Ja, der BAföG-Betrag kann sich auch rückwirkend ändern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nachträglich festgestellt wird, dass Angaben im Antrag unvollständig oder fehlerhaft waren oder wenn relevante Änderungen der Lebenssituation nicht rechtzeitig gemeldet wurden.

In solchen Fällen kann es sowohl zu Nachzahlungen als auch zu Rückforderungen kommen. Studierende sind daher verpflichtet, jede Änderung, die Einfluss auf den BAföG-Betrag haben könnte, unverzüglich dem BAföG-Amt mitzuteilen, um finanzielle Nachteile oder Rückzahlungen zu vermeiden.

Wie kann vorab geprüft werden, ob ein BAföG-Anspruch besteht?

Vor der Antragstellung kann mithilfe von Online-Rechnern eine erste Einschätzung zum möglichen BAföG-Anspruch vorgenommen werden.

Der Wizbii-Simulator bietet die Möglichkeit, auf Basis weniger Angaben zu prüfen, ob grundsätzlich eine Förderberechtigung besteht und in welchem Rahmen sich der mögliche BAföG-Betrag bewegen könnte.

Darüber hinaus stellt auch die offizielle BAföG-Website einen Rechner zur Verfügung, mit dem der voraussichtliche Förderbetrag berechnet werden kann. Diese unverbindlichen Berechnungen helfen dabei, einzuschätzen, ob sich eine Antragstellung lohnt.

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