Weiterbildungsgeld

Beschäftigungshilfen Förderfähigkeit testen

Das Weiterbildungsgeld unterstützt Menschen, die an einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss teilnehmen. Es soll die finanzielle Situation während der Qualifizierungsphase entlasten und den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung erleichtern. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt das Weiterbildungsgeld 150 Euro pro Monat und wird zusätzlich zu Leistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld gezahlt. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hat, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Förderung ist und welche Weiterbildungen gefördert werden.

Zusammenfassung :

Was ist das Weiterbildungsgeld?

Das Weiterbildungsgeld ist eine finanzielle Zusatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die Personen unterstützt, die an einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss teilnehmen. Ziel dieser Förderung ist es, Menschen während einer qualifizierenden Weiterbildung finanziell zu entlasten und ihnen den Erwerb eines vollwertigen Berufsabschlusses zu ermöglichen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt das Weiterbildungsgeld 150 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird zusätzlich zu bestehenden Leistungen wie dem Bürgergeld oder dem Arbeitslosengeld I gezahlt. Es handelt sich dabei nicht um ein Darlehen, sondern um eine nicht rückzahlbare Förderung, die während der gesamten Dauer der genehmigten Weiterbildung ausgezahlt wird.

Ein zentrales Merkmal des Weiterbildungsgeldes ist, dass kein gesonderter Antrag erforderlich ist. Sobald eine berufliche Weiterbildung, die zu einem anerkannten Abschluss führt, von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt wurde, erfolgt die Auszahlung automatisch. Voraussetzung ist also nicht der Bezug einer bestimmten Leistung, sondern die Teilnahme an einer abschlussbezogenen, geförderten Qualifizierungsmaßnahme.

Das Weiterbildungsgeld ist zudem anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass die monatlichen 150 Euro nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden und keine Auswirkungen auf Einkommensgrenzen oder bestehende Ansprüche haben. Es soll gezielt einen finanziellen Anreiz schaffen, eine anspruchsvolle berufliche Weiterbildung oder Umschulung bis zum Abschluss durchzuhalten.

Zusammengefasst ist das Weiterbildungsgeld eine ergänzende finanzielle Förderung, die Personen während einer anerkannten beruflichen Weiterbildung absichert, den Fokus auf den erfolgreichen Abschluss legt und den Übergang in eine nachhaltige Beschäftigung erleichtert.

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Für wen ist das Weiterbildungsgeld gedacht?

Das Weiterbildungsgeld richtet sich an Personen, die sich in einer arbeitsmarktpolitisch geförderten beruflichen Weiterbildung befinden und einen anerkannten Berufsabschluss anstreben. Entscheidend ist dabei nicht allein der aktuelle Leistungsbezug, sondern die Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigten Qualifizierungsmaßnahme. Das Weiterbildungsgeld soll insbesondere Menschen unterstützen, deren berufliche Situation eine Neuqualifizierung oder einen formalen Abschluss erfordert, um langfristig wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Weiterbildungsgeld für Arbeitslose

Arbeitslose Personen können das Weiterbildungsgeld erhalten, wenn sie an einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss teilnehmen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die derzeit ohne Beschäftigung sind und deren Vermittlungschancen ohne zusätzliche Qualifikation eingeschränkt sind. Die Förderung zielt darauf ab, durch den Erwerb eines Berufsabschlusses die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen und nachhaltiger zu gestalten.

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung von der zuständigen Agentur für Arbeit als notwendig anerkannt und entsprechend genehmigt wurde. Sobald diese Genehmigung vorliegt, wird das Weiterbildungsgeld automatisch ausgezahlt, ohne dass ein separater Antrag gestellt werden muss. Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro monatlich soll dabei helfen, die zusätzliche Belastung während der Qualifizierungsphase abzufedern.

Weiterbildungsgeld für Beziehende von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld

Auch Personen, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen, gehören zur Zielgruppe des Weiterbildungsgeldes. Gerade für diese Personengruppen stellt eine berufliche Weiterbildung häufig einen zentralen Schritt dar, um die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu beenden und wieder eine stabile Beschäftigung aufzunehmen.

Das Weiterbildungsgeld wird in diesen Fällen zusätzlich zu den bestehenden Leistungen gezahlt und nicht auf diese angerechnet. Es führt somit weder zu einer Kürzung des Bürgergeldes noch des Arbeitslosengeldes. Entscheidend ist auch hier, dass die Maßnahme durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit genehmigt wurde und auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet ist. Die Förderung gilt während der gesamten Dauer der Weiterbildung.

Weiterbildungsgeld während einer beruflichen Neuorientierung oder Umschulung

Das Weiterbildungsgeld ist besonders relevant für Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung oder Umschulung neu aufstellen müssen. Dies betrifft etwa Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen, strukturellen oder arbeitsmarktbedingten Gründen nicht mehr ausüben können oder langfristig keine Perspektive mehr in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld haben.

Im Rahmen einer genehmigten Umschulung oder abschlussbezogenen Weiterbildung unterstützt das Weiterbildungsgeld die Teilnehmenden finanziell über einen oft längeren Zeitraum hinweg. Da Umschulungen häufig mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, trägt die monatliche Zusatzleistung von 150 Euro dazu bei, finanzielle Engpässe zu reduzieren und den Fokus auf den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme zu legen. Voraussetzung bleibt auch hier die vorherige Genehmigung durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

 

Voraussetzungen für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld

Der Anspruch auf das Weiterbildungsgeld ist an klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Diese betreffen sowohl die Art der Weiterbildung als auch die formale Genehmigung der Maßnahme und die persönliche Situation der teilnehmenden Person. Nur wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird das Weiterbildungsgeld automatisch und für die gesamte Dauer der Weiterbildung ausgezahlt.

Berufliche Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss

Eine zentrale Voraussetzung für den Bezug des Weiterbildungsgeldes ist die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die zu einem staatlich oder öffentlich anerkannten Berufsabschluss führt. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die auf einen vollwertigen Berufsabschluss abzielen oder einen bestehenden Berufsabschluss wesentlich erweitern. Reine Anpassungsqualifizierungen, kurze Kurse oder Weiterbildungen ohne formalen Abschluss erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Die Weiterbildung muss darauf ausgerichtet sein, die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu verbessern. Dazu zählen insbesondere abschlussbezogene Weiterbildungen, Qualifizierungen im Rahmen einer Umschulung sowie bestimmte rehaspezifische Maßnahmen, sofern sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern der formale Abschluss, der am Ende der Weiterbildung erworben wird.

Genehmigung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Neben der Art der Weiterbildung ist die formale Genehmigung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zwingend erforderlich. Das Weiterbildungsgeld wird nur gezahlt, wenn die Maßnahme vor Beginn offiziell bewilligt wurde. Die Prüfung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs, in dem die individuelle berufliche Situation, die bisherigen Qualifikationen sowie die Arbeitsmarktchancen bewertet werden.

Erst mit der Genehmigung der Weiterbildung gilt die Maßnahme als gefördert, wodurch automatisch auch der Anspruch auf das Weiterbildungsgeld entsteht. Ein gesonderter Antrag für das Weiterbildungsgeld ist nicht notwendig. Die Auszahlung beginnt mit dem Start der Weiterbildung und endet mit deren Abschluss oder bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme.

Persönliche und rechtliche Voraussetzungen

Darüber hinaus müssen bestimmte persönliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die teilnehmende Person muss grundsätzlich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und in das Fördersystem der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters eingebunden sein. In der Regel betrifft dies Personen, die arbeitslos gemeldet sind oder Leistungen wie Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen.

Die rechtliche Grundlage für das Weiterbildungsgeld findet sich im Sozialgesetzbuch, insbesondere im SGB III, das die Förderung der beruflichen Weiterbildung regelt. Es gelten keine gesonderten Einkommens- oder Vermögensgrenzen für das Weiterbildungsgeld selbst, da die Leistung nicht als Einkommen angerechnet wird. Maßgeblich ist allein, dass die geförderte Weiterbildung fortlaufend und ordnungsgemäß besucht wird.

 

Höhe des Weiterbildungsgeldes

Die Höhe des Weiterbildungsgeldes ist bundesweit einheitlich geregelt und bietet Teilnehmenden an einer geförderten beruflichen Weiterbildung eine klare und verlässliche finanzielle Unterstützung. Die Leistung ist als monatlicher Zuschlag konzipiert und soll zusätzliche Kosten während der Qualifizierungsphase abfedern.

Monatlicher Betrag des Weiterbildungsgeldes

Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist fest und unabhängig von der Art der Weiterbildung, der Dauer der Maßnahme oder der persönlichen Lebenssituation der teilnehmenden Person. Eine Staffelung nach Einkommen, Familienstand oder Haushaltsgröße erfolgt nicht.

Der monatliche Betrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt, die während der Weiterbildung bezogen werden können, etwa zum Bürgergeld oder zum Arbeitslosengeld I. Das Weiterbildungsgeld stellt somit eine ergänzende Förderung dar und ersetzt keine bestehenden Leistungen.

Anrechnung auf andere Leistungen

Ein wesentlicher Vorteil des Weiterbildungsgeldes ist, dass es nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird. Die monatlichen 150 Euro gelten nicht als Einkommen im sozialrechtlichen Sinne und führen daher zu keiner Kürzung von Leistungen wie dem Bürgergeld oder dem Arbeitslosengeld.

Auch Einkommens- oder Freibetragsgrenzen bleiben durch das Weiterbildungsgeld unberührt. Die Förderung ist vollständig anrechnungsfrei und dient ausschließlich dazu, die finanzielle Situation während der Weiterbildung zu stabilisieren.

Dauer der Auszahlung während der Weiterbildung

Die Auszahlung des Weiterbildungsgeldes erfolgt während der gesamten Dauer der genehmigten Weiterbildung. Sie beginnt mit dem offiziellen Start der Maßnahme und endet mit deren Abschluss. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung durchgehend und ordnungsgemäß absolviert wird.

Wird die Weiterbildung vorzeitig beendet oder abgebrochen, endet auch der Anspruch auf das Weiterbildungsgeld. Bei einer Unterbrechung der Maßnahme, etwa aus wichtigen Gründen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter über die Fortzahlung im Einzelfall.

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Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Nicht jede Weiterbildung berechtigt automatisch zum Bezug des Weiterbildungsgeldes. Förderfähig sind ausschließlich bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen, die klaren inhaltlichen und formalen Anforderungen entsprechen. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet ist und von der zuständigen Stelle genehmigt wurde.

Anerkannte berufliche Weiterbildungen

Förderfähig sind berufliche Weiterbildungen, die zu einem staatlich, öffentlich-rechtlich oder gesetzlich anerkannten Abschluss führen. Dazu zählen insbesondere Qualifizierungen, die einen vollständigen Berufsabschluss vermitteln oder einen bereits vorhandenen Abschluss wesentlich erweitern. Maßgeblich ist, dass der Abschluss auf dem Arbeitsmarkt verwertbar und anerkannt ist.

Die Weiterbildung muss zudem im Rahmen der Förderinstrumente der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters durchgeführt werden. Kurzfristige Kurse, reine Anpassungsfortbildungen oder Maßnahmen ohne formalen Abschluss gelten nicht als förderfähig im Sinne des Weiterbildungsgeldes, auch wenn sie grundsätzlich sinnvoll sein können.

Umschulungen mit Berufsabschluss

Auch Umschulungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, sind förderfähig. Umschulungen richten sich in der Regel an Personen, die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder deren Qualifikation langfristig keine ausreichenden Beschäftigungschancen mehr bietet. Sie stellen eine vollständige berufliche Neuqualifizierung dar und dauern häufig mehrere Monate oder Jahre.

Da Umschulungen einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern, ist das Weiterbildungsgeld hier besonders relevant. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Umschulung vor Beginn genehmigt wurde und auf einen anerkannten Abschluss abzielt. Die Förderung gilt dann über die gesamte Dauer der Umschulung.

Reha-spezifische Weiterbildungen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch reha-spezifische Weiterbildungen förderfähig. Diese richten sich an Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine neue berufliche Perspektive benötigen. Voraussetzung ist auch hier, dass die Maßnahme zu einem anerkannten Berufsabschluss führt und Teil einer genehmigten beruflichen Rehabilitation ist.

Reha-spezifische Weiterbildungen werden individuell geprüft und genehmigt. Liegt eine entsprechende Bewilligung vor, besteht ebenfalls Anspruch auf das Weiterbildungsgeld, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Weiterbildungsgeld während einer Beschäftigung

Das Weiterbildungsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während einer bestehenden Beschäftigung gezahlt werden. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Person aktuell arbeitet, sondern ob sie an einer geförderten beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss teilnimmt, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt wurde.

In der Praxis betrifft dies vor allem Fälle, in denen eine Weiterbildung begleitend zu einer Teilzeitbeschäftigung oder im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung absolviert wird. Auch Beschäftigte, deren Arbeitsplatz als langfristig nicht mehr gesichert gilt oder deren Qualifikation nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht, können für eine geförderte Weiterbildung in Betracht kommen. Voraussetzung ist stets eine individuelle Prüfung durch die zuständige Stelle.

Wird die Weiterbildung genehmigt, wird das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat auch während der Beschäftigung gezahlt. Der Betrag ist nicht einkommensabhängig und wird nicht auf das Arbeitsentgelt oder andere Leistungen angerechnet. Damit bleibt die Förderung auch bei einer parallelen Erwerbstätigkeit vollständig erhalten.

Wichtig ist, dass die Teilnahme an der Weiterbildung verbindlich und regelmäßig erfolgt. Änderungen der Beschäftigungssituation, etwa eine Erhöhung der Arbeitszeit oder ein Arbeitsplatzwechsel, müssen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mitgeteilt werden, da sie Auswirkungen auf die Förderfähigkeit der Maßnahme haben können.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Weiterbildungsgeld

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?

Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben Personen, die an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme vor Beginn von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt wurde. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder eine andere förderfähige Ausgangssituation vorliegt. Maßgeblich ist nicht der Leistungsbezug selbst, sondern die Teilnahme an einer abschlussbezogenen, geförderten Qualifizierung.

Kann ich Weiterbildungsgeld erhalten, wenn ich nebenbei arbeite?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Das Weiterbildungsgeld kann auch gezahlt werden, wenn während der Weiterbildung eine Nebenbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Weiterbildung als förderfähig anerkannt ist und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die monatlichen 150 Euro werden auch in diesem Fall gezahlt und nicht auf das Einkommen angerechnet. Änderungen der Beschäftigung sollten dennoch gemeldet werden, da sie Einfluss auf die Förderung der Maßnahme haben können.

Kann das Weiterbildungsgeld gestrichen werden?

Das Weiterbildungsgeld kann eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Weiterbildung abgebrochen, dauerhaft unterbrochen oder nicht wie vereinbart besucht wird. Auch der Wegfall der Genehmigung der Maßnahme kann dazu führen, dass der Anspruch endet. Solange die Weiterbildung ordnungsgemäß absolviert wird und die Fördervoraussetzungen bestehen, bleibt das Weiterbildungsgeld jedoch bestehen.

Was passiert, wenn sich meine Situation während der Weiterbildung ändert?

Ändert sich die persönliche oder berufliche Situation während der Weiterbildung, etwa durch die Aufnahme einer Beschäftigung, eine Veränderung der Arbeitszeit oder einen Wohnortwechsel, muss dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. In vielen Fällen hat eine solche Änderung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Weiterbildungsgeld, solange die Weiterbildung weiterhin genehmigt und regelmäßig besucht wird. Ob und wie sich eine Änderung auswirkt, wird immer im Einzelfall geprüft.

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