Zusammenfassung :
Die Weiterbildungsprämie verstehen
Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine staatliche finanzielle Unterstützung im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Sie wurde eingeführt, um Menschen einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung erfolgreich abzuschließen und einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.
Die Weiterbildungsprämie wird von der Bundesagentur für Arbeit sowie den zuständigen Jobcentern gewährt und richtet sich an arbeitslose, arbeitsuchende sowie beschäftigte Personen, die an geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die berufliche Weiterbildung oder Umschulung zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder zu einem anerkannten Berufsabschluss führt und durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert wurde.
Die Prämie ist als einmalige Leistung vorgesehen und wird nach dem erfolgreichen Bestehen bestimmter Prüfungen ausgezahlt. Sie ergänzt die bestehende staatliche Förderung der beruflichen Weiterbildung und soll dazu beitragen, die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen attraktiver zu machen und den erfolgreichen Abschluss zu unterstützen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Weiterbildungsprämie
Wer hat Anspruch auf die Weiterbildungsprämie?
Anspruch auf die Weiterbildungsprämie haben arbeitslose, arbeitsuchende sowie beschäftigte Personen, die an geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt wurde und zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Förderfähig sind dabei ausschließlich anerkannte Ausbildungsberufe.
Die Prämie richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitslose, einschließlich Personen mit anerkanntem Abschluss, die im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung einen Berufsabschluss nachholen oder neu erwerben möchten. Ein Anspruch auf Prämien besteht nur dann, wenn die Weiterbildung offiziell gefördert wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eigenständig finanzierte Weiterbildungen sind nicht förderfähig.
Welche Weiterbildungen und Prüfungen sind förderfähig?
Förderfähig sind berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, die nach dem Sozialgesetzbuch gefördert werden und zu einem anerkannten Berufsabschluss in einem der anerkannten Ausbildungsberufe führen. Die Weiterbildungsprämie wird ausgezahlt, wenn Teilnehmende die Zwischenprüfung erhalten haben, sofern eine Zwischenprüfung vorgesehen ist, sowie wenn sie die Abschlussprüfung bestehen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Prüfungen erfolgreich im Rahmen der geförderten Weiterbildung absolviert wurden.
Bei Ausbildungen mit einer gestreckten Abschlussprüfung gilt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung. Voraussetzung für die Auszahlung ist stets eine bestandene Abschlussprüfung beziehungsweise eine bestandene Teilprüfung sowie der Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch die Vorlage einer Kopie des Zeugnisses der zuständigen Kammer oder der prüfenden Stelle. Auch externe Prüfungen können berücksichtigt werden, sofern sie Teil einer geförderten beruflichen Weiterbildung sind und zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Höhe der Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie beträgt insgesamt bis zu 2.500 Euro und wird in zwei Stufen ausgezahlt. Die Höhe der Prämie hängt davon ab, welche Prüfungen im Rahmen der geförderten beruflichen Weiterbildung oder Umschulung erfolgreich bestanden werden.
Nach dem Bestehen der Zwischenprüfung, sofern eine Zwischenprüfung vorgesehen ist, kann eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten werden. Bei Ausbildungen mit einer gestreckten Abschlussprüfung gilt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung. In diesem Fall wird die Prämie ebenfalls nach dem erfolgreichen Bestehen dieses ersten Prüfungsteils gezahlt.
Nach der bestandenen Abschlussprüfung beträgt die Weiterbildungsprämie weitere 1.500 Euro. Insgesamt ergibt sich damit eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro für Personen, die sowohl die Zwischenprüfung als auch die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen. Die Prämie wird einmalig pro Weiterbildung gezahlt und ist steuerfrei.
Die Höhe der Weiterbildungsprämie ist gesetzlich festgelegt und gilt unabhängig von der Dauer der Weiterbildung oder vom bisherigen Einkommen. Entscheidend ist allein, dass die Prüfungen im Rahmen einer geförderten beruflichen Weiterbildung oder Umschulung erfolgreich abgeschlossen wurden und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auszahlung der Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie wird nicht monatlich ausgezahlt, sondern handelt sich um eine einmalige Prämie. Im Gegensatz zum Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erfolgt die Auszahlung der Weiterbildungsprämie ausschließlich nach bestandener Prüfung. Sie wird jeweils nach dem erfolgreichen Bestehen einer Zwischenprüfung bzw nach bestandener Abschlussprüfung gezahlt.
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und der entsprechende Nachweis bei der zuständigen Stelle vorliegt. In der Praxis müssen Teilnehmende der geförderten Weiterbildung eine Kopie des Zeugnisses oder eine Bescheinigung der zuständigen Kammer oder der prüfenden Stelle einreichen. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen kann die Auszahlung erfolgen.
Die Zahlung wird direkt an die anspruchsberechtigte Person veranlasst. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig vorliegt, kann die Prämie als sofortige Zahlung ausgezahlt werden. Entscheidend ist, dass es sich um eine einmalige Prämie handelt, die ausschließlich nach bestandener Prüfung gewährt wird.
Antragstellung der Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie wird nicht automatisch ausgezahlt und muss nach dem erfolgreichen Bestehen der jeweiligen Prüfung beantragt werden. Um die Prämie zu erhalten, müssen Berechtigte einen Antrag stellen. Der Antrag ist bei der zuständigen Arbeitsagentur oder beim Jobcenter zu stellen, also bei der Stelle, die auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Umschulung bewilligt hat. In diesem Zusammenhang ist in der Regel ein Kontakt zur Agentur für Arbeit oder zum zuständigen Jobcenter erforderlich.
Für die Antragstellung müssen die Antragstellenden die notwendigen Formulare ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Dazu gehört insbesondere der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise die bestandene Abschlussprüfung. In der Praxis handelt es sich dabei meist um eine Kopie des Zeugnisses der zuständigen Kammer oder der prüfenden Stelle, etwa der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Bei gestreckten Abschlussprüfungen gilt der Nachweis über den ersten Teil der Abschlussprüfung als Grundlage für die erste Prämie.
Der Antrag kann bei vielen Arbeitsagenturen online beantragt werden, zum Beispiel über die Website der Bundesagentur für Arbeit. Alternativ ist es möglich, die Formulare auszufüllen und die Unterlagen persönlich oder postalisch einzureichen, teilweise auch nach vorherigem telefonischem Kontakt. Wichtig ist, dass der Antrag zeitnah gestellt wird und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, da die Auszahlung der Weiterbildungsprämie erst nach deren Prüfung erfolgt.
Unterschied zwischen Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
Die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld sind zwei unterschiedliche Leistungen im Rahmen der staatlichen Förderung der beruflichen Weiterbildung und verfolgen jeweils einen eigenen Zweck. Während die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld gezielte Förderungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sind, wird das Bürgergeld als Grundsicherung gewährt und dient der Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Weiterbildungsprämie wird nach dem erfolgreichen Bestehen einer Zwischenprüfung beziehungsweise nach der bestandenen Abschlussprüfung ausgezahlt. Sie beträgt 1.000 Euro nach dem Bestehen der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung, insgesamt also bis zu 2.500 Euro. Voraussetzung ist, dass die berufliche Weiterbildung oder Umschulung gefördert wurde und zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt.
Das Weiterbildungsgeld hingegen wird monatlich gezahlt und beträgt 150 Euro pro Monat. Es richtet sich an arbeitslose, arbeitsuchende oder beschäftigte Personen, die an bestimmten geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das Weiterbildungsgeld soll die laufenden Kosten während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung abfedern und wird unabhängig von Prüfungen gezahlt.
Beide Leistungen können nebeneinander bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Weiterbildungsprämie dient als zusätzlicher Anreiz für den erfolgreichen Abschluss, während das Weiterbildungsgeld die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung finanziell unterstützt.
FAQ zur Weiterbildungsprämie
Erhalte ich die Weiterbildungsprämie ohne Zwischenprüfung?
Ja, die Weiterbildungsprämie kann auch dann erhalten werden, wenn keine Zwischenprüfung vorgesehen ist. In diesem Fall wird die Prämie ausschließlich nach der bestandenen Abschlussprüfung ausgezahlt. Bei beruflichen Weiterbildungen oder Umschulungen mit einer gestreckten Abschlussprüfung gilt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss führt und die Prüfung im Rahmen einer geförderten Maßnahme erfolgreich absolviert wurde.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Wird eine Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung nicht bestanden, besteht zunächst kein Anspruch auf die Weiterbildungsprämie. Die Prämie wird nur für bestandene Prüfungen gezahlt. Wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich wiederholt, kann die Prämie nach dem erfolgreichen Bestehen beantragt werden, sofern die Weiterbildung weiterhin als geförderte berufliche Weiterbildung anerkannt ist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann die Weiterbildungsprämie mehrfach gezahlt werden?
Die Weiterbildungsprämie wird pro geförderter Weiterbildung oder Umschulung gezahlt. Innerhalb einer Maßnahme kann sie maximal zweimal gewährt werden, nämlich einmal nach dem Bestehen der Zwischenprüfung beziehungsweise des ersten Teils der Abschlussprüfung und einmal nach der bestandenen Abschlussprüfung. Für eine weitere berufliche Weiterbildung kann grundsätzlich erneut eine Prämie möglich sein, sofern es sich um eine neue geförderte Maßnahme mit anerkanntem Berufsabschluss handelt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gilt die Weiterbildungsprämie auch bei Teilzeit-Weiterbildungen?
Ja, die Weiterbildungsprämie kann auch bei Teilzeit-Weiterbildungen gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geförderte berufliche Weiterbildung oder Umschulung handelt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Die Art der zeitlichen Organisation, also ob die Weiterbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolviert wird, ist für den Anspruch auf die Prämie nicht ausschlaggebend. Entscheidend bleibt das erfolgreiche Bestehen der vorgesehenen Prüfungen.
