Zusammenfassung :
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen oder aus anderen Gründen Unterstützung benötigen, können Sie einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit und sollte möglichst früh erfolgen, da die Leistung in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Neben der BAB können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Förderungen während der Ausbildung relevant sein, etwa das BAföG, das für schulische Ausbildungen oder Studiengänge vorgesehen ist.
Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe online stellen
Der einfachste Weg, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen, ist der Online-Antrag über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Sie den Antrag digital ausfüllen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen.
Der Ablauf der Online-Antragstellung umfasst mehrere Schritte:
- Registrierung oder Anmeldung im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit
- Auswahl des Formulars für den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe
- Eingabe persönlicher Daten, Angaben zur Ausbildung und zur Wohnsituation
- Angaben zum Einkommen der Eltern, zum eigenen Einkommen und gegebenenfalls zum Einkommen eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- Hochladen der erforderlichen Nachweise und Unterlagen
Nach dem Absenden wird der Antrag automatisch an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Falls Unterlagen fehlen, kann die Behörde zusätzliche Nachweise anfordern.
Antrag schriftlich per Post bei der Agentur für Arbeit einreichen
Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich stellen. Dafür müssen Sie das entsprechende Formular für die Berufsausbildungsbeihilfe ausfüllen und an die zuständige Agentur für Arbeit senden.
Der Ablauf ist in diesem Fall:
- Formular für den Antrag auf BAB herunterladen oder bei der Agentur für Arbeit anfordern
- Alle persönlichen Angaben vollständig ausfüllen
- erforderliche Unterlagen beilegen
- Antrag per Post an die zuständige Agentur für Arbeit schicken
Die Bearbeitung kann sich verzögern, wenn Unterlagen fehlen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag vollständig einzureichen.
Wann Sie den Antrag auf BAB stellen sollten
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe sollte möglichst früh gestellt werden, idealerweise direkt nach Beginn der Ausbildung oder sobald klar ist, dass Unterstützung benötigt wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Die Leistung wird grundsätzlich monatlich gezahlt und auf das Konto der Antragsteller überwiesen. Eine rückwirkende Zahlung für längere Zeiträume ist normalerweise nicht möglich, wenn der Antrag erst verspätet gestellt wird. Daher empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig einzureichen, damit die finanzielle Unterstützung rechtzeitig bewilligt werden kann.
Voraussetzungen für den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe
Nicht jede Ausbildung berechtigt automatisch zur Berufsausbildungsbeihilfe. Um einen Antrag auf BAB stellen zu können, müssen mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, die im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt sind. Entscheidend sind vor allem die Art der Ausbildung, die Wohnsituation während der Ausbildung sowie die finanzielle Situation der Familie. Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich in erster Linie an Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken und die nicht mehr im Elternhaus wohnen oder aus bestimmten Gründen nicht dort wohnen können.
Ausbildung und anerkannter Ausbildungsberuf als Grundvoraussetzung
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist die Art der Ausbildung. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an junge Menschen, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. In der Regel wird die Berufsausbildungsbeihilfe für die erste Berufsausbildung gewährt. In bestimmten Fällen kann jedoch auch eine weitere Ausbildung gefördert werden.
Auch Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf BAB haben. Diese Maßnahmen dienen dazu, junge Menschen auf eine Ausbildung vorzubereiten und werden ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Nicht gefördert werden in der Regel rein schulische Ausbildungen, da für diese häufig andere Förderprogramme vorgesehen sind. Für viele schulische Ausbildungen kommt stattdessen BAföG infrage.
Wohnsituation: Entfernung vom Elternhaus und eigene Wohnung
Ein weiterer zentraler Faktor für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist die Wohnsituation während der Ausbildung. In vielen Fällen wird BAB nur gewährt, wenn Auszubildende nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Dies kann mehrere Gründe haben. Häufig liegt der Ausbildungsbetrieb so weit entfernt vom Elternhaus, dass ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. In diesem Fall können Auszubildende eine eigene Wohnung beziehen und dadurch Anspruch auf finanzielle Unterstützung erhalten.
Auch besondere familiäre oder soziale Gründe können dazu führen, dass ein Auszug aus dem Elternhaus notwendig ist. Die Agentur für Arbeit prüft in solchen Fällen individuell, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Einkommen der Eltern, eigenes Einkommen und Freibeträge
Neben der Ausbildung und der Wohnsituation spielt auch die finanzielle Situation eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe. Bei der Berechnung der Förderung werden mehrere Einkommensquellen berücksichtigt.
Dazu gehören insbesondere:
- das Einkommen der Eltern oder eines Elternteils
- das eigene Einkommen des Auszubildenden
- gegebenenfalls das Einkommen eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
Die Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt dabei bestimmte Freibeträge. Diese sorgen dafür, dass nicht das gesamte Einkommen der Eltern oder des Antragstellers angerechnet wird. Maßgeblich ist in der Regel das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Auf Grundlage dieser Daten wird geprüft, ob ein Anspruch auf Förderung besteht und in welcher Höhe die Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt werden kann.
Unterlagen für den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe
Ausbildungs- und persönliche Unterlagen für den BAB-Antrag
Damit die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bearbeiten kann, müssen mehrere grundlegende Dokumente eingereicht werden. Diese Unterlagen dienen dazu, die Ausbildung, die persönliche Situation des Antragstellers sowie die Wohnsituation während der Ausbildung zu überprüfen. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen, kann die Behörde den Anspruch prüfen und über die Bewilligung entscheiden.
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören insbesondere:
- der unterschriebene Ausbildungsvertrag oder eine offizielle Ausbildungsbescheinigung
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- eine Meldebescheinigung oder ein Nachweis über den aktuellen Wohnsitz
- der Mietvertrag oder eine Bescheinigung über die Wohnkosten, wenn eine eigene Wohnung besteht
- gegebenenfalls eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung bei berufsvorbereitenden Maßnahmen
Diese Dokumente ermöglichen es der Agentur für Arbeit festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und ob die Wohnsituation während der Ausbildung eine finanzielle Unterstützung rechtfertigt.
Einkommensnachweise der Eltern und Angehörigen
Neben den persönlichen Unterlagen müssen auch Einkommensnachweise der Familie eingereicht werden. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird unter anderem anhand der finanziellen Situation der Eltern berechnet. Deshalb prüft die Agentur für Arbeit, welche Einkünfte im Haushalt vorhanden sind.
Für den Antrag werden in der Regel folgende Nachweise verlangt:
- der Steuerbescheid der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung
- eine Jahreslohnbescheinigung oder aktuelle Einkommensnachweise
- Nachweise über weitere Einkünfte, beispielsweise aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung
- gegebenenfalls Einkommensnachweise eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
Diese Unterlagen sind notwendig, um die maßgeblichen Freibeträge zu berücksichtigen und den tatsächlichen Förderbetrag zu berechnen. Wenn einzelne Dokumente fehlen oder unvollständig sind, kann die Agentur für Arbeit zusätzliche Nachweise anfordern, bevor der Antrag endgültig geprüft wird.
Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe: Wie viel Geld können Sie bekommen
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt von mehreren Faktoren ab und wird individuell von der Agentur für Arbeit berechnet. Ziel der Leistung ist es, Auszubildenden zu helfen, ihre Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zu decken, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht. Für das Referenzjahr 2026 gelten weiterhin die gesetzlichen Berechnungsregeln nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Dabei werden insbesondere Wohnkosten, Einkommen der Eltern, eigenes Einkommen sowie mögliche Freibeträge berücksichtigt.
Der maximale Bedarf liegt derzeit bei etwa 822 Euro pro Monat. Dieser Betrag setzt sich aus einem Grundbedarf für den Lebensunterhalt von rund 442 Euro und einer Unterkunftspauschale von etwa 380 Euro zusammen. Die tatsächliche Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe kann jedoch niedriger ausfallen, da eigenes Einkommen oder das Einkommen der Eltern auf den Bedarf angerechnet wird.
Monatliche BAB-Leistung und finanzielle Unterstützung während der Ausbildung
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird monatlich gezahlt und direkt auf das Konto der Antragsteller überwiesen. Sie soll sicherstellen, dass Auszubildende ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung bestreiten können, insbesondere wenn sie eine eigene Wohnung finanzieren müssen.
Die maximale Förderung orientiert sich an mehreren Bedarfskomponenten. Dazu gehören insbesondere der Grundbedarf für Lebenshaltungskosten sowie mögliche Zuschläge für Unterkunft und Fahrtkosten. Die genaue Höhe variiert daher je nach persönlicher Situation.
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt. Die tatsächliche Förderung ergibt sich aus dem errechneten Bedarf abzüglich anrechenbarer Einkommen. Wer sich unsicher ist, wie hoch die mögliche Förderung ausfallen kann, kann vor der Antragstellung den Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Mit diesem Online-Tool lässt sich unverbindlich abschätzen, ob ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht und wie hoch die Förderung ungefähr ausfallen könnte.
Faktoren für die Berechnung: Einkommen, Wohnkosten und zusätzliche Bedarfe
Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe berücksichtigt die Bundesagentur für Arbeit mehrere finanzielle Faktoren. Diese bestimmen, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe die Förderung gezahlt wird.
Die wichtigsten Berechnungselemente sind:
- die Ausbildungsvergütung des Antragstellers
- das Einkommen der Eltern oder eines Elternteils
- gegebenenfalls das Einkommen eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- die Wohnsituation während der Ausbildung
- mögliche zusätzliche Bedarfe, etwa bei weiter Entfernung zum Ausbildungsbetrieb
Außerdem werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, damit nicht das gesamte Einkommen der Eltern oder des Antragstellers angerechnet wird. Maßgeblich für die Einkommensprüfung ist in der Regel das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Die Agentur für Arbeit prüft auf dieser Grundlage den individuellen Bedarf und berechnet den monatlichen Förderbetrag der Berufsausbildungsbeihilfe.
Wo Sie den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen können
Antragstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe wird grundsätzlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt. Zuständig ist in der Regel die Agentur für Arbeit am Wohnort des Auszubildenden. Dort wird der Antrag geprüft, die eingereichten Unterlagen werden kontrolliert und der Anspruch auf die Leistung wird berechnet.
Die Bundesagentur für Arbeit ist die zentrale Behörde, die in Deutschland für die Bewilligung und Auszahlung der Berufsausbildungsbeihilfe verantwortlich ist. Nach Eingang des Antrags überprüft sie unter anderem die Ausbildungsform, die Wohnsituation während der Ausbildung sowie die Einkommensverhältnisse der Familie.
Der Antrag kann direkt bei der zuständigen Agentur eingereicht werden. In vielen Fällen ist auch eine persönliche Beratung möglich, um offene Fragen zur Antragstellung oder zu den Voraussetzungen der Förderung zu klären.
Online-Antrag über die Bundesagentur für Arbeit
Seit mehreren Jahren können Auszubildende den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe auch vollständig online stellen. Für das Referenzjahr 2026 stellt die Bundesagentur für Arbeit dafür ein digitales Antragsverfahren zur Verfügung.
Über das Online-Portal können Antragsteller ihre persönlichen Daten eingeben, Angaben zur Ausbildung machen und die erforderlichen Unterlagen digital hochladen. Dadurch lässt sich der Antrag deutlich schneller übermitteln als bei einer schriftlichen Antragstellung.
Der Online-Antrag bietet außerdem die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand einzusehen und fehlende Dokumente nachzureichen, falls die Agentur für Arbeit zusätzliche Nachweise benötigt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Antragsteller einen offiziellen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Berufsausbildungsbeihilfe.
Bearbeitungsdauer des BAB-Antrags und Auszahlung der Berufsausbildungsbeihilfe
Wie lange die Bearbeitung des Antrags dauert
Nachdem der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist, beginnt die Prüfung der eingereichten Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob der Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
Im Referenzjahr 2026 beträgt die typische Bearbeitungszeit in vielen Fällen mehrere Wochen. In der Praxis dauert die Prüfung eines BAB-Antrags häufig zwischen vier und acht Wochen. Dieser Zeitraum kann sich verlängern, wenn Unterlagen fehlen oder zusätzliche Nachweise angefordert werden müssen.
Eine zügige Bearbeitung ist daher vor allem dann möglich, wenn der Antrag vollständig eingereicht wurde und alle Einkommensnachweise der Eltern sowie die Ausbildungsunterlagen vorliegen. Während der Bearbeitung prüft die Agentur für Arbeit insbesondere die Ausbildungsform, die Wohnsituation und die Einkommensverhältnisse der Familie.
Prüfung durch die Agentur für Arbeit und Bescheid
Sobald der Antrag geprüft wurde, entscheidet die Agentur für Arbeit über den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Die Behörde bewertet dabei alle relevanten Informationen, insbesondere die Höhe der Ausbildungsvergütung, das Einkommen der Eltern sowie mögliche Freibeträge.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Antragsteller einen schriftlichen Bescheid. In diesem Dokument wird festgelegt, ob die Förderung bewilligt wird und welcher monatliche Betrag gezahlt wird. Wenn der Antrag abgelehnt wird, enthält der Bescheid auch eine Begründung für diese Entscheidung.
Der Bescheid informiert außerdem über den Zeitraum der Förderung sowie über mögliche Änderungen, die während der Ausbildung gemeldet werden müssen.
Auszahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf Ihr Konto
Wird der Antrag bewilligt, wird die Berufsausbildungsbeihilfe monatlich auf das Konto der Antragsteller überwiesen. Die Zahlung erfolgt in der Regel jeweils am Ende des Monats für den laufenden Förderzeitraum.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der zuvor berechneten Förderung. Dabei wird der individuelle Bedarf des Auszubildenden berücksichtigt sowie das Einkommen, das bei der Berechnung angerechnet wird.
Die Berufsausbildungsbeihilfe dient dazu, die laufenden Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zu unterstützen. Wenn sich die persönliche Situation während der Ausbildung verändert, beispielsweise durch einen Umzug oder eine Änderung des Einkommens, muss dies der Agentur für Arbeit gemeldet werden, damit der Förderbetrag gegebenenfalls angepasst werden kann.
Was nach der Antragstellung passiert
Prüfung Ihres Anspruchs durch die Agentur für Arbeit
Nachdem der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe eingereicht wurde, beginnt die Agentur für Arbeit mit der Prüfung der Angaben und Unterlagen. Dabei kontrolliert die Behörde zunächst, ob alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen. Anschließend wird überprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf BAB erfüllt sind.
Im Referenzjahr 2026 erfolgt diese Prüfung auf Grundlage der Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Agentur für Arbeit bewertet dabei mehrere Faktoren gleichzeitig. Dazu gehören insbesondere die Ausbildungsform, die Entfernung zwischen Ausbildungsort und Elternhaus, die Höhe der Ausbildungsvergütung sowie die Einkommensverhältnisse der Eltern.
Während dieser Phase kann die Behörde zusätzliche Unterlagen oder weitere Informationen anfordern, wenn Angaben im Antrag fehlen oder überprüft werden müssen. Erst wenn alle erforderlichen Daten vollständig vorliegen, kann die Entscheidung über den Antrag getroffen werden.
Bewilligung, Ablehnung oder Nachforderung weiterer Unterlagen
Nach Abschluss der Prüfung trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung über den Antrag. Antragsteller erhalten anschließend einen offiziellen Bescheid.
Wird der Antrag bewilligt, enthält der Bescheid den monatlichen Förderbetrag sowie den Zeitraum, für den die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird. Wird der Antrag abgelehnt, nennt die Behörde die Gründe für die Entscheidung. In einigen Fällen fordert die Agentur für Arbeit zunächst weitere Unterlagen an, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Wenn während der Ausbildung Änderungen eintreten, etwa durch einen Umzug, eine Änderung des Einkommens oder eine Anpassung der Ausbildungsvergütung, müssen diese der Agentur für Arbeit gemeldet werden. Solche Änderungen können Auswirkungen auf den Anspruch oder auf die Höhe der Förderung haben.
Während der Ausbildung können auch andere staatliche Leistungen relevant sein, etwa wenn sich die Einkommenssituation ändert oder nach Abschluss der Ausbildung ein Anspruch auf Leistungen wie wie hoch das Arbeitslosengeld ist geprüft werden muss oder eine finanzielle Unterstützung über der Bürgergeld Rechner in Betracht kommt.
FAQ zum Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe
Kann ich BAB auch bei einer zweiten Ausbildung beantragen
Grundsätzlich wird die Berufsausbildungsbeihilfe in Deutschland in erster Linie für die erste Berufsausbildung gewährt. Die Förderung soll jungen Menschen helfen, einen anerkannten Ausbildungsberuf zu erlernen und ihren Lebensunterhalt während dieser ersten Ausbildungsphase zu sichern.
Im Referenzjahr 2026 gilt weiterhin die Regel, dass eine zweite Ausbildung normalerweise nicht durch BAB gefördert wird. Eine Ausnahme kann jedoch bestehen, wenn besondere Umstände vorliegen. Dazu gehören beispielsweise Situationen, in denen eine erste Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder wenn die erste Ausbildung nicht abgeschlossen werden konnte und eine neue Ausbildung begonnen werden muss.
Ob in solchen Fällen ein Anspruch besteht, prüft die Agentur für Arbeit individuell auf Grundlage der persönlichen Situation des Antragstellers.
Kann ich BAB beantragen, wenn ich noch bei meinen Eltern wohne
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird häufig nur dann bewilligt, wenn Auszubildende nicht mehr im Elternhaus wohnen. Der Hintergrund ist, dass die Förderung vor allem dazu dient, zusätzliche Lebenshaltungskosten zu decken, die entstehen, wenn ein Auszug für die Ausbildung erforderlich ist.
Wenn der Ausbildungsbetrieb so weit vom Elternhaus entfernt liegt, dass ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist, können Auszubildende eine eigene Wohnung beziehen und dadurch Anspruch auf BAB erhalten. In diesem Fall berücksichtigt die Agentur für Arbeit auch Mietkosten und andere Wohnkosten bei der Berechnung der Förderung.
Leben Auszubildende weiterhin bei ihren Eltern, wird BAB in vielen Fällen nicht bewilligt. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen, etwa wenn besondere familiäre oder soziale Gründe vorliegen.
Kann ich den Antrag rückwirkend stellen
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe sollte möglichst früh gestellt werden. Für das Referenzjahr 2026 gilt weiterhin die Regel, dass die Förderung grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Eine rückwirkende Zahlung für mehrere Monate ist normalerweise nicht möglich. Wenn der Antrag erst spät gestellt wird, kann daher ein Teil der möglichen Förderung verloren gehen.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Antrag möglichst direkt zu Beginn der Ausbildung einzureichen oder sobald absehbar ist, dass eine finanzielle Unterstützung benötigt wird.
Gibt es einen BAB-Rechner zur Berechnung meines Anspruchs
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe wird individuell von der Agentur für Arbeit berechnet. Dabei werden mehrere Faktoren berücksichtigt, darunter die Ausbildungsvergütung, das Einkommen der Eltern, die Wohnsituation während der Ausbildung sowie mögliche Freibeträge.
Um vor der Antragstellung eine erste Einschätzung zu erhalten, können Online-Rechner hilfreich sein. Sie ermöglichen es, wichtige Angaben zur Ausbildung und zur finanziellen Situation einzugeben und eine grobe Schätzung der möglichen Förderung zu erhalten.
Neben der Berufsausbildungsbeihilfe können auch andere staatliche Leistungen für Auszubildende oder junge Erwachsene relevant sein, etwa das Kindergeld oder Informationen zur Kindergeld Auszahlung, wenn weiterhin ein Anspruch auf Familienleistungen besteht, oder Förderprogramme wie das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung.

