Welche Kosten auf Sie zukommen
Bevor Sie sich auf Wohnungssuche machen, sollten Sie wissen, welche Ausgaben auf Sie warten. Dabei unterscheidet man zwischen einmaligen Kosten beim Einzug und laufenden Kosten.
Einmalige Kosten beim Einzug
Gerade zu Beginn kommen viele Ausgaben auf einmal zusammen. Die folgende Übersicht zeigt, womit Sie rechnen sollten:
Ausgabe | Beispielbetrag |
|---|---|
Mietkaution | bis zu drei Nettokaltmieten |
Umzug (Transporter, Helfer) | ca. 100 € – 500 € |
Möbel und Einrichtung | ca. 500 € – 1.500 € |
Küche und Haushaltsgeräte | ca. 200 € – 1.000 € |
Kleinkram (Geschirr, Lampen, Putzmittel) | ca. 100 € – 300 € |
(Hinweis: Die Beträge sind Richtwerte. Wer gebrauchte Möbel kauft oder eine möblierte Wohnung mietet, spart deutlich.)
Laufende Kosten
Nach dem Einzug fallen jeden Monat feste Ausgaben an:
- Miete und Nebenkosten: meist der größte Posten im Budget
- Strom und Internet: werden bei einer eigenen Wohnung oft separat abgerechnet
- Rundfunkbeitrag: 18,36 Euro im Monat pro Wohnung
- Versicherungen: zum Beispiel eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung
Finanzielle Hilfen für Studierende
Wer für das Studium in die erste eigene Wohnung zieht, kann auf mehrere staatliche Hilfen zurückgreifen:
1. BAföG mit Wohnpauschale
Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten mit dem BAföG eine feste Wohnpauschale. Im Wintersemester 2026/27 beträgt der Höchstsatz 992 Euro im Monat, davon 380 Euro für die Unterkunft. Die Hälfte ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen.
2. Wohngeld
Haben Sie grundsätzlich Anspruch auf BAföG, bekommen Sie in der Regel kein Wohngeld. Besteht kein BAföG-Anspruch, zum Beispiel wegen der Altersgrenze oder nach einem Fachwechsel, kann Wohngeld Ihre Mietkosten spürbar senken.
3. Studienstarthilfe
Studierende unter 25 Jahren, deren Familie zum Beispiel Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, können eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten. Sie ist ideal für Kaution, Möbel oder Laptop und muss nicht zurückgezahlt werden.
Finanzielle Hilfen für Azubis
Auch Auszubildende müssen die erste Wohnung nicht allein stemmen. Neben der Ausbildungsvergütung gibt es diese Unterstützung:
1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit ist die wichtigste Hilfe für Azubis mit eigener Wohnung. Der Bedarf liegt 2026 bei 822 Euro im Monat: 442 Euro Grundbedarf plus 380 Euro für die Unterkunft. Hinzu kommen die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte. Davon wird Ihre Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls das Einkommen Ihrer Eltern abgezogen.
- Zuschuss statt Darlehen: Die BAB müssen Sie nicht zurückzahlen.
- Voraussetzung: Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern, zum Beispiel weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.
- Früh beantragen: Die BAB wird in der Regel nicht rückwirkend gezahlt.
2. Wohngeld
Haben Sie keinen Anspruch auf BAB, etwa weil Sie eine schulische Ausbildung machen oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, kann sich ein Wohngeldantrag lohnen.
3. Azubi-Wohnheime
In vielen Städten gibt es Wohnheime speziell für Auszubildende, zum Beispiel vom Azubiwerk oder von kirchlichen Trägern. Die Mieten sind meist günstig und die Zimmer häufig möbliert.
Kaution und Erstausstattung clever finanzieren
Die hohen Einmalkosten beim Einzug sind für viele die größte Hürde. Mit diesen Möglichkeiten wird der Start leichter:
Die Kaution in Raten zahlen
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Sie müssen sie außerdem nicht auf einmal bezahlen: Als Mieter haben Sie das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu überweisen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Alternativen zur Barkaution
- Elternbürgschaft: Viele Vermieter akzeptieren eine Bürgschaft der Eltern statt einer Barkaution.
- Mietkautionsbürgschaft: Eine Versicherung übernimmt die Kaution gegen eine jährliche Gebühr. Vergleichen Sie die Kosten genau, denn auf Dauer kann das teurer werden als eine Barkaution.
Günstig einrichten
- Gebraucht kaufen: Auf Kleinanzeigen-Portalen, auf Flohmärkten oder in Sozialkaufhäusern finden Sie Möbel oft für wenig Geld oder sogar umsonst.
- Möblierte Wohnung mieten: Das spart hohe Anschaffungskosten, die Miete ist allerdings oft etwas höher.
- Schritt für Schritt einrichten: Kaufen Sie zuerst das Nötigste wie Bett, Tisch und Küchenausstattung, den Rest nach und nach.
Wohnberechtigungsschein prüfen
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine günstige Sozialwohnung mieten. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrem Bundesland ab. Auch Studierende und Azubis können die Voraussetzungen erfüllen.
Tipps für die Wohnungssuche
Wer gut vorbereitet ist, hat bei Vermietern deutlich bessere Chancen. Diese Punkte sollten Sie beachten:
- Unterlagen bereithalten: Legen Sie Personalausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag sowie Einkommensnachweise in einer Mappe bereit. Wenn Ihre Eltern bürgen, gehört auch deren Bürgschaft dazu.
- Schufa-Auskunft besorgen: Viele Vermieter verlangen eine Bonitätsauskunft. Eine kostenlose Datenkopie können Sie einmal im Jahr direkt bei der Schufa anfordern.
- Früh suchen: Beginnen Sie mit der Suche möglichst zwei bis drei Monate vor Studien- oder Ausbildungsbeginn.
- Vorsicht vor Betrug: Überweisen Sie niemals Geld für Kaution oder Schlüssel, bevor Sie die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben.
Gut vorbereitet in die erste eigene Wohnung
Die erste eigene Wohnung muss kein finanzielles Risiko sein. Mit guter Planung und den richtigen Hilfen gelingt der Start:
- Studierende sollten früh BAföG beantragen und prüfen, ob sie Anspruch auf Studienstarthilfe oder Wohngeld haben.
- Azubis können mit der Berufsausbildungsbeihilfe einen Zuschuss erhalten, den sie nicht zurückzahlen müssen.
- Alle profitieren davon, die Kaution in Raten zu zahlen und sich günstig gebraucht einzurichten.
Rechnen Sie Ihre Kosten vorab realistisch durch, stellen Sie Ihre Anträge rechtzeitig und nutzen Sie alle Hilfen, die Ihnen zustehen. So steht Ihrem neuen Zuhause nichts mehr im Weg!
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