Was ist Wohngeld?
Wohngeld hilft Menschen, die zwar ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, aber wegen ihrer Wohnkosten knapp bei Kasse sind. Es muss nicht zurückgezahlt werden. Wohngeld gibt es in zwei Formen:
Form | Für wen? |
|---|---|
Mietzuschuss | Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers |
Lastenzuschuss | Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung oder ihrem Haus wohnen |
Die meisten Haushalte bekommen den Mietzuschuss. Der Lastenzuschuss hilft Eigentümern zum Beispiel bei den Kosten für Kredit, Zinsen und Instandhaltung.
Die Voraussetzungen für Wohngeld im Überblick
Um Wohngeld zu bekommen, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein.
Wohnsitz und Wohnung
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie zahlen Miete für Ihre Wohnung oder wohnen in Ihrer eigenen Immobilie.
- Auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Wohngeld bekommen, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben dürfen.
Einkommen: nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig
Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Gleichzeitig muss es hoch genug sein, damit Sie Ihren Lebensunterhalt zusammen mit dem Wohngeld selbst decken können. Liegt Ihr Einkommen darunter, ist meist das Bürgergeld die passende Leistung.
Wer kein Wohngeld bekommt
Wer bereits eine andere Sozialleistung bezieht, in der die Wohnkosten schon enthalten sind, bekommt kein Wohngeld. Das gilt zum Beispiel für:
- Grundsicherungsgeld
- Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (in den meisten Fällen)
Studierende mit BAföG haben also in der Regel keinen Anspruch. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn sie mit Personen zusammenwohnen, die selbst Anspruch auf Wohngeld haben.
Welche Einkommensgrenzen gelten 2026?
Wie hoch Ihr Einkommen höchstens sein darf, hängt von der Größe Ihres Haushalts und von Ihrem Wohnort ab. Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet: Stufe I steht für günstige, Stufe VII für sehr teure Wohnorte wie München.
Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße
Die folgenden Werte sind ungefähre Obergrenzen für das monatliche Einkommen, wie es beim Wohngeld berechnet wird:
Haushalt | Mietstufe I | Mietstufe III | Mietstufe V | Mietstufe VII |
|---|---|---|---|---|
1 Person | 1.443 € | 1.509 € | 1.568 € | 1.619 € |
2 Personen | 1.953 € | 2.037 € | 2.114 € | 2.181 € |
3 Personen | 2.453 € | 2.552 € | 2.640 € | 2.717 € |
4 Personen | 3.324 € | 3.452 € | 3.570 € | 3.671 € |
5 Personen | 3.822 € | 3.962 € | 4.089 € | 4.200 € |
Was zählt als Einkommen?
Gemeint ist nicht einfach Ihr Brutto- oder Nettolohn. Die Wohngeldstelle rechnet alle Einnahmen des Haushalts zusammen, zum Beispiel Lohn, Rente, Unterhalt oder Arbeitslosengeld. Davon zieht sie pauschal Beträge für Steuern und Sozialabgaben sowie bestimmte Freibeträge ab, etwa für Alleinerziehende oder Menschen mit Schwerbehinderung.
Deshalb kann auch ein Bruttoeinkommen über diesen Werten noch Anspruch auf Wohngeld geben. Sicher wissen Sie es erst nach einer Berechnung.
Wie viel Wohngeld gibt es?
Einen festen Betrag gibt es beim Wohngeld nicht. Die Höhe wird für jeden Haushalt einzeln berechnet. Je niedriger das Einkommen und je höher die Miete, desto mehr Wohngeld gibt es.
Bis zu welcher Miete gibt es Wohngeld?
Die Wohngeldstelle berücksichtigt Ihre Miete nur bis zu einem Höchstbetrag. Zahlen Sie mehr, bekommen Sie trotzdem Wohngeld, aber nur für den Teil bis zur Grenze.
Haushalt | Mietstufe I | Mietstufe III | Mietstufe VII |
|---|---|---|---|
1 Person | 361 € | 456 € | 677 € |
2 Personen | 437 € | 551 € | 820 € |
3 Personen | 521 € | 657 € | 975 € |
4 Personen | 608 € | 766 € | 1.139 € |
5 Personen | 694 € | 875 € | 1.302 € |
Gemeint ist die Bruttokaltmiete, also die Miete mit Nebenkosten, aber ohne Heizung. Für die Heizkosten kommt ein Pauschalbetrag dazu, zum Beispiel 110,40 € für eine Person.
Was ändert sich 2027?
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Wohngeld ab Januar 2027 verändern soll:
- Die regelmäßige Erhöhung, die alle zwei Jahre ansteht, soll 2027 einmal ausfallen.
- Der Zuschlag für Heizkosten soll halbiert werden.
- Die Mietstufen der Gemeinden werden neu festgelegt.
- Anträge sollen einfacher werden, mit weniger Nachweisen.
Für manche Haushalte kann das Wohngeld dadurch sinken oder ganz wegfallen. Bundestag und Bundesrat müssen den Plan aber noch beraten und können ihn ändern. Wer schon Wohngeld bekommt, behält seinen Betrag bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.
Wie beantragt man Wohngeld?
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. In vielen Orten geht das auch online.
Schritt für Schritt zum Wohngeld
- Wohngeldstelle finden: Die zuständige Stelle finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Antrag ausfüllen: Für Mieter gibt es den Antrag auf Mietzuschuss, für Eigentümer den Antrag auf Lastenzuschuss.
- Unterlagen beilegen: Reichen Sie alle Nachweise mit ein, damit die Bearbeitung schneller geht.
- Bescheid abwarten: Die Wohngeldstelle berechnet Ihren Anspruch und schickt Ihnen einen Bescheid.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel Lohnabrechnungen oder Rentenbescheid
- gegebenenfalls Nachweise für Freibeträge, zum Beispiel einen Schwerbehindertenausweis
Wichtig: Wohngeld gibt es ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, nicht rückwirkend. Es wird meist für 12 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Fazit: Wohngeld lohnt sich zu prüfen
Wohngeld bekommen Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen, die keine andere Sozialleistung wie Bürgergeld beziehen. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Haushalt, Ihrem Einkommen und Ihrer Miete ab. Da die Berechnung kompliziert ist, lohnt sich eine Prüfung auch dann, wenn Sie knapp über den Grenzen liegen.
Stellen Sie den Antrag möglichst früh, denn Wohngeld gibt es erst ab dem Antragsmonat. Bei Fragen zu Ihrem Antrag hilft Ihnen die Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde weiter.
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