Die drei Jobmodelle im Überblick
Minijob: bis 603 Euro im Monat
Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Damit ist auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat gestiegen. Das entspricht etwa 43 Arbeitsstunden im Monat, also rund 10 Stunden pro Woche.
Im Minijob zahlen Sie keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lohnsteuer fällt für Sie in der Regel auch nicht an, weil der Arbeitgeber meist eine Pauschalsteuer übernimmt. Einziger Abzug: 3,6 Prozent für die Rentenversicherung. Davon können Sie sich auf Antrag befreien lassen. Dann erhalten Sie brutto gleich netto.
Werkstudentenjob: mehr Stunden, kaum Abgaben
Als Werkstudent oder Werkstudentin dürfen Sie während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind auch mehr Stunden möglich. Insgesamt dürfen Sie aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden arbeiten, sonst verlieren Sie den Status.
Der große Vorteil ist das sogenannte Werkstudentenprivileg: Sie zahlen nur in die Rentenversicherung ein (9,3 Prozent Ihres Bruttolohns). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Lohnsteuer wird erst fällig, wenn Ihr Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) liegt.
Kurzfristige Beschäftigung: der klassische Ferienjob
Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht. Sozialversicherungsbeiträge fallen keine an. Der Arbeitgeber zieht zwar je nach Steuerklasse Lohnsteuer ab. Liegt Ihr Jahreseinkommen aber unter dem Grundfreibetrag, bekommen Sie diese über die Steuererklärung vollständig zurück. Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende mit Ferienjob deshalb fast immer.
Und was ist mit einem normalen Teilzeitjob?
Verdienen Sie regelmäßig zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat und erfüllen nicht die Voraussetzungen für den Werkstudentenstatus, handelt es sich um einen sogenannten Midijob. Dann zahlen Sie reduzierte Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Für die meisten Studierenden ist ein Werkstudentenjob mit gleichem Gehalt deshalb die günstigere Wahl.
Was bleibt netto übrig?
Am meisten verdienen Sie in absoluten Zahlen meist als Werkstudent, weil Sie doppelt so viele Stunden arbeiten dürfen wie im Minijob. Pro Stunde ist der Minijob aber oft unschlagbar: Fast jeder verdiente Euro landet auf Ihrem Konto. Die folgenden Beispiele zeigen den Unterschied, jeweils zum Mindestlohn von 13,90 Euro.
| Jobmodell | Arbeitszeit | Brutto pro Monat | Abzüge | Netto pro Monat (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| Minijob (mit Rentenbeiträgen) | ca. 10 Std./Woche | 603 € | 3,6 % Rente (ca. 22 €) | ca. 581 € |
| Minijob (von der Rentenversicherung befreit) | ca. 10 Std./Woche | 603 € | keine | 603 € |
| Werkstudent, familienversichert | ca. 9 Std./Woche | 565 € | 9,3 % Rente (ca. 53 €) | ca. 512 € |
| Werkstudent, selbst krankenversichert | 20 Std./Woche | ca. 1.200 € | 9,3 % Rente (ca. 112 €) + eigene Krankenversicherung (ca. 148 €) | ca. 940 € |
| Ferienjob (kurzfristig, 3 Monate) | 40 Std./Woche | ca. 2.400 € | keine Sozialabgaben, Lohnsteuer ggf. zurück über die Steuererklärung | bis zu ca. 2.400 € |
Achtung bei der Krankenversicherung
Der größte Kostenfaktor ist oft nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenversicherung. Bis zum 25. Geburtstag können Sie kostenlos über Ihre Eltern familienversichert bleiben. Dafür darf Ihr regelmäßiges Einkommen 2026 aber höchstens 565 Euro im Monat betragen, bei einem Minijob 603 Euro.
Verdienen Sie mehr, müssen Sie sich selbst versichern. Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung kostet 2026 je nach Kasse rund 140 bis 150 Euro im Monat. Deshalb kann ein Werkstudentenjob mit 700 Euro brutto am Ende weniger bringen als ein Minijob mit 603 Euro.
Rentenbeiträge: Abzug oder Investition?
Die Beiträge zur Rentenversicherung verringern zwar Ihr Netto, zählen aber als Beitragszeiten für Ihre spätere Rente. Wer sich im Minijob befreien lässt, hat mehr Geld in der Tasche, verzichtet aber auf diese Ansprüche. Dazu gehören neben der späteren Altersrente auch mögliche Leistungen wie Reha-Maßnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente.
Was bedeutet der Job für BAföG und Kindergeld?
BAföG
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Sie bis zu 603 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass Ihr BAföG gekürzt wird. Der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt und steigt künftig automatisch mit. Gerechnet wird über den gesamten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, also bis zu 7.236 Euro. Sie können also in den Semesterferien mehr und während der Vorlesungszeit weniger arbeiten.
Für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger ist ein Minijob daher oft die beste Wahl. Verdienen Sie mehr, wird der übersteigende Betrag teilweise angerechnet und Ihr BAföG sinkt.
Kindergeld
Während Ihres ersten Studiums gibt es beim Kindergeld keine Verdienstgrenze. Ihre Eltern bekommen es bis zu Ihrem 25. Geburtstag weiter, egal wie viel Sie verdienen.
Anders sieht es bei einem Zweitstudium aus, zum Beispiel einem Master nach abgeschlossenem Bachelor. Dann dürfen Sie regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Minijob ist dabei immer unschädlich.
Welcher Job lohnt sich für wen?
Einen klaren Sieger gibt es nicht. Welches Modell sich finanziell am meisten lohnt, hängt von Ihrer Situation ab:
- Sie bekommen BAföG oder sind unter 25 und familienversichert: Der Minijob bis 603 Euro ist meist die beste Wahl. Sie behalten fast alles und riskieren weder BAföG noch Familienversicherung.
- Sie brauchen deutlich mehr Geld oder sind bereits selbst versichert: Ein Werkstudentenjob mit bis zu 20 Stunden pro Woche bringt das höchste Monatseinkommen und oft wertvolle Berufserfahrung.
- Sie möchten sich während des Semesters auf das Studium konzentrieren: Ein Ferienjob in den Semesterferien bringt in kurzer Zeit viel Geld ohne Sozialabgaben.
Unser Tipp: Rechnen Sie vor der Jobzusage Ihr Netto durch und prüfen Sie, ob Sie BAföG oder Familienversicherung verlieren. Gerade knapp über den Grenzen von 565 und 603 Euro kann ein höheres Brutto weniger Geld bedeuten. Bei Fragen helfen Ihnen Ihre Krankenkasse, das BAföG-Amt oder die Sozialberatung Ihres Studierendenwerks.
Kategorien
