Zusammenfassung :
Was ist das Aufstiegsstipendium?
Ziel und Zweck des Aufstiegsstipendiums
Das Aufstiegsstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das berufserfahrenen Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung den Zugang zu einem ersten akademischen Hochschulstudium ermöglicht. Es richtet sich ausdrücklich an Personen, die nach ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben und nun studieren möchten – entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend.
Ziel des Aufstiegsstipendiums ist es, leistungsstarke und engagierte Berufstätige beim Übergang in ein Erststudium finanziell und ideell zu unterstützen. Gefördert wird ausschließlich ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung stärken.
Wer steht hinter dem Aufstiegsstipendium?
Das Aufstiegsstipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Die operative Umsetzung übernimmt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), eine gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Bonn.
Die SBB betreut das Programm organisatorisch, führt das Auswahlverfahren durch und begleitet die Stipendiatinnen und Stipendiaten während der gesamten Förderdauer. Neben der finanziellen Unterstützung umfasst das Aufstiegsstipendium auch eine ideelle Förderung, etwa durch Austauschformate und Netzwerkangebote für die Geförderten.
Wer kann das Aufstiegsstipendium erhalten?
Formale Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber
Das Aufstiegsstipendium richtet sich im Jahr 2026 an besonders leistungsstarke Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung. Entscheidend ist, dass die berufliche Qualifikation erfolgreich abgeschlossen wurde, etwa durch eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Zusätzlich müssen Bewerberinnen und Bewerber ihre besondere Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies kann beispielsweise erfolgen durch:
- ein sehr gutes Ergebnis in der Abschlussprüfung der Berufsausbildung
- eine besondere fachliche Qualifikation oder Fortbildungsabschlüsse
- eine begründete Empfehlung des Arbeitgebers
Voraussetzung ist außerdem, dass es sich um ein erstes akademisches Studium handelt. Wer bereits einen Hochschulabschluss erworben hat, ist nicht förderfähig. Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Personen, die bislang noch kein Studium abgeschlossen haben.
Die Bewerbung ist sowohl vor Aufnahme des Studiums als auch bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich, sofern alle übrigen Kriterien erfüllt sind.
Anforderungen an Studium und Hochschule
Gefördert wird im Jahr 2026 ausschließlich ein erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Dazu zählen Universitäten, Fachhochschulen sowie gleichgestellte Hochschulen in öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Trägerschaft.
Das Studium kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Beide Studienformen sind grundsätzlich förderfähig, sofern es sich um ein grundständiges Erststudium handelt. Nicht gefördert werden hingegen reine Weiterbildungen ohne Hochschulabschluss oder Zweitstudiengänge.
Das gewählte Studienfach ist nicht auf bestimmte Fachrichtungen begrenzt. Entscheidend ist, dass der Studiengang zu einem ersten akademischen Abschluss führt, etwa zu einem Bachelor oder einem gleichwertigen staatlich anerkannten Abschluss.
Wie hoch ist die Förderung durch das Aufstiegsstipendium?
Förderung im Vollzeitstudium
Im Jahr 2026 beträgt die Förderung für Stipendiatinnen und Stipendiaten im Vollzeitstudium monatlich 992 Euro. Zusätzlich wird ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro pro Monat gezahlt. Damit beläuft sich die monatliche Gesamtförderung auf 1.072 Euro.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Darlehen. Die Auszahlung erfolgt über die gesamte Regelstudienzeit des geförderten Studiengangs.
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit eigenen Kindern unter 14 Jahren wird zusätzlich eine Betreuungspauschale gewährt. Diese beträgt im Jahr 2026 monatlich 160 Euro für das erste Kind sowie jeweils 80 Euro für jedes weitere Kind unter 14 Jahren.
Förderung im berufsbegleitenden Studium
Für ein berufsbegleitendes Studium beträgt die Förderung im Jahr 2026 pauschal 3.045 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird unabhängig vom individuellen Einkommen gezahlt und ist ebenfalls nicht rückzahlbar.
Die Förderung ist darauf ausgelegt, Studiengebühren, Fachliteratur oder andere studienbezogene Ausgaben zu decken. Im Unterschied zum Vollzeitstudium erfolgt hier keine monatliche Auszahlung in vergleichbarer Höhe, da davon ausgegangen wird, dass weiterhin ein Erwerbseinkommen erzielt wird.
Wer alternative staatliche Studienförderungen prüfen möchte, kann ergänzend auch den BAföG Rechner nutzen, um mögliche Ansprüche zu vergleichen.
Wie läuft die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium ab?
Bewerbung einreichen: Ablauf und Unterlagen
Die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium erfolgt im Jahr 2026 online über das Bewerbungsportal der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Interessierte müssen zunächst prüfen, ob sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich abgeschlossener Berufsausbildung, mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und geplantem Erststudium.
Im Rahmen der Bewerbung sind verschiedene Angaben und Nachweise einzureichen. Dazu gehören insbesondere:
- Angaben zur beruflichen Ausbildung und bisherigen Berufstätigkeit
- Nachweise über den Berufsabschluss
- Belege zur Berufserfahrung
- gegebenenfalls Leistungsnachweise oder eine Arbeitgeberempfehlung
- eine ausführliche Darstellung der persönlichen Motivation für das Studium
Die Bewerbung ist sowohl vor Studienbeginn als auch bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Maßgeblich sind die jeweiligen Bewerbungsfristen des Jahres 2026, die verbindlich im offiziellen Verfahren festgelegt werden.
Auswahlverfahren und Auswahlgespräche
Nach formaler Prüfung der eingereichten Unterlagen folgt ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Ziel ist es, neben der fachlichen Qualifikation auch Motivation, Leistungsbereitschaft und persönliche Eignung zu bewerten.
In einem ersten Schritt wird die schriftliche Bewerbung anhand festgelegter Kriterien beurteilt. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Phase erfolgreich bestehen, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dieses Gespräch dient dazu, die Studienpläne, die berufliche Entwicklung sowie das Engagement genauer zu prüfen.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in das Programm trifft die zuständige Auswahlkommission. Maßgeblich sind dabei sowohl die bisherigen Leistungen als auch die überzeugende Darlegung der Studienmotivation und der persönlichen Zielsetzung im Rahmen des geplanten Erststudiums.
Welche Studiengänge werden gefördert?
Erststudium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
Gefördert wird im Jahr 2026 ausschließlich ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Dazu zählen Universitäten, Fachhochschulen sowie gleichgestellte Hochschulen in öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Trägerschaft.
Voraussetzung ist, dass der Studiengang zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, beispielsweise zu einem Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren staatlich anerkannten Abschluss. Ein bereits abgeschlossenes Studium schließt die Förderung aus, da das Aufstiegsstipendium ausschließlich ein Erststudium unterstützt.
Nicht förderfähig sind reine Weiterbildungsangebote ohne akademischen Abschluss. Wer sich stattdessen für eine berufliche Weiterbildung interessiert, kann prüfen, ob das Weiterbildungsgeld oder die Weiterbildungsprämie in Frage kommen.
Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend
Das Aufstiegsstipendium unterstützt sowohl ein Vollzeitstudium als auch ein berufsbegleitendes Studium. Beide Studienformen sind im Jahr 2026 grundsätzlich gleichwertig förderfähig, sofern alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Vollzeitstudium eignet sich insbesondere für Personen, die ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder deutlich reduzieren möchten. Ein berufsbegleitendes Studium richtet sich dagegen an Fachkräfte, die weiterhin erwerbstätig bleiben und parallel einen akademischen Abschluss anstreben.
Unabhängig von der gewählten Studienform ist entscheidend, dass es sich um ein strukturiertes Hochschulstudium mit klar definierter Regelstudienzeit handelt und die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgt.
